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OEL-BECK / TANK 24
Heizölhandel & 24h-Tankstelle
Inh. Wolfgang Beck e.K.
Dieselstr. 5
61184 Karben
Telefon: 0 60 39 / 34 04 oder 76 06
Telefax: 0 60 39 / 62 71
TANK 24-Hotline: 0 171 / 350 410 7 (24h)
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Datenschutz
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Persönliche Daten
In Einzelfällen wie z.B. bei Bestellungen und Angebotsanfragen benötigen wir Ihren Namen und evtl. weitere Daten. In diesen Fällen werden Sie um Angabe Ihres Namens, Ihrer E-Mail-Adresse und anderer persönlicher Daten gebeten, die wir benötigen, um Ihnen den gewünschten Service bieten zu können.
- Wir wahren die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Daten.
- Die Daten werden keinem Dritten zu eigenen Zwecken zugänglich gemacht.
- Die Daten werden keinem Dritten zu eigenen Zwecken verkauft.
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Notfallnummer: 0 171 / 350 410 7
AGB
- Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen der Firma OEL-BECK gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.
- Geltungsbereich
- Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Beschaffenheit der Ware
- Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
- Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 C.
- Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Kunde hieraus nicht ableiten.
- Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
- Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und für den Kunden gelten die ABG (siehe auch www.oel-beck.de).
- Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
- Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt alle aus den Verkäufen erwachsenden Forderungen bis zur Höhe unserer offenen Forderung einschließlich der Umsatzsteuer ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vermischt oder unvermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso verpflichtet er sich, die Vorbehaltsware betreffende Ansprüche auf Steuerentlastung an uns abzutreten.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
- Kaufpreis / Zahlung
- Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
- Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Die Rechnungstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Liefertages und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum.
- Erteilt der Kunde ein SEPA-Basislastschrift-Mandat oder wird eine bestehende Einzugsermächtigung in ein solches umgewandelt, verkürzt sich die Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) bis auf einen Tag. Damit muss die Vorabankündigung spätestens einen Tag vor der Fälligkeit versandt werden. Die Vorabankündigung der SEPA-Basis-Lastschrift muss nicht mit gesonderten Schreiben, sondern kann auf der Rechnung erfolgen. Sofern ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt wird, gilt die Verkürzung der Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) gleichermaßen.
- Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.
- In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Kunden gutzuschreiben sind.
- Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
- Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
- Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
- Ehegatten haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils einzeln als Gesamtschuldner.
- Lieferung
- Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von uns übernommen werden.
- Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen.
- Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
- Annahmeverzug
- Der Übergabe im Sinne von Ziff. VIII dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.
- Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
- Gewährleistung
- Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
- Unbeschadet der Ziff. IX a. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Die Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
- Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. IX c. dieser Bestimmung).
Garantien
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung sowie bei grobem Verschulden.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Datenschutz
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass wir berechtigt sind unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 28a Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG ) alle ihn betreffenden Daten aus der offenen Forderung auf Grund nicht vertragsgemäßen Verhaltens an Auskunfteien zu übermitteln.
- Wir sind gemäß den Voraussetzungen des § 28 BDSG berechtigt Auskünfte bei Auskunfteien einzuholen, wenn ein berechtigtes Interesse unsererseits an den Informationen vorliegt und schutzwürdige Interessen des Kunden nicht entgegenstehen. Die Voraussetzungen des § 28 BDSG liegen insbesondere dann vor, wenn eine Vorleistung erbracht werden soll und dadurch ein finanzielles Ausfallrisiko unsererseits besteht..
Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Verbindliche Erklärungen und Ergänzungen zu den AGB:
- Einbeziehung
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde. Zusätzlich gelten für den Tankstellenbetrieb/TANK 24 (siehe weiterführende AGB zu TANK 24 im Bereich TANK 24) und Montagearbeiten unsere jeweiligen Ergänzungen. Für Bestellungen gelten nur unsere Einkaufsbedingungen.
Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
- Bestellung
Erfolgt die Bestellung des Kunden telefonisch (mündlich) oder schriftlich, so haben beide Seiten (Kunde und OEL-BECK) einen Preis und Lieferzeitpunkt vereinbart. Der Kunde schließt am Kauftag einen Vertrag, verpflichtet sich damit den jeweiligen Tagespreis beim Heizöl (oder Dieselkraftsoff) anzunehmen. Wir halten unsere Preisvereinbarungen ein, egal ob bei fallenden oder auch bei zwischendurch steigenden Preisen. Wenn der Kunde heute einen Kaufauftrag erteilt, dann ist der heutige Preis für beide Seiten bindend. Die Bestellung enthält keine Option, je nach Preisentwicklung die Bestellung zu akzeptieren oder zu verweigern, sondern ist ein verbindlicher Kaufvertrag.
- Schriftform
Wir geben Tagespreise ab, wenn der Kunde zum vereinbarten Preis bestellt, bestätigen wir auf Wunsch des Kunden die Bestellung zurück, ansonsten gilt der E-Mail-Eingang oder Telefaxeingang des Kunden als verbindlicher Auftrag. Bestätigungsmails, Telefaxe zur Bestätigung oder Schriftverkehr sind unsererseits gültig, wenn Sie von einem der Ansprechpartner (siehe Homepage/Über uns/Ansprechpartner) unterzeichnet sind.
Bei Vertragsverhandlungen bis einschließlich Vertragsabschluss abgegebene mündliche Zusagen eines nicht vertretungsberechtigten Mitarbeiters von uns werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter (Handlungsbevollmächtigter, Prokurist) wirksam; die Bestätigung gilt als erteilt, wenn sie nicht unsererseits binnen zwei Wochen nach Eingang einer Bestätigungsaufforderung verweigert wird. Die vorbehaltlose Erfüllung der mündlichen Zusage gilt ebenfalls als Bestätigung.
Unsere Bestätigungsschreiben und die schriftlich mit uns abgeschlossenen Verträge besitzen die Vermutung der Vollständigkeit.
- Leistungszeit
- Die für unsere Lieferungen und Leistungen vereinbarten Fälligkeiten haben keinen Fix-Charakter, auch nicht bei Uhrzeitangaben.
- Unsere Forderungen sind nach Leistungserbringung zu zahlen. Auf unseren Rechnungen geben wir einen kalendermäßig bestimmten Fälligkeitstag an, der für beide Parteien maßgebend ist.
- Leistungsort/Gerichtsstand
- Ist der Kunde Vollkaufmann und der mit uns abgeschlossene Vertrag betriebszugehörig, gilt unser firmenmäßiger Sitz als Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen als vereinbart. Für diesen Fall wird zur Entscheidung von Streitigkeiten die Zuständigkeit des Amtsgerichts, in dessen Bezirk unser Unternehmen seinen Sitz hat, vereinbart, und zwar ohne Rücksicht auf den Streitwert und auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks.
- Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 269, 270 BGB mit der Maßgabe, dass
- neben Versandübernahme auch die eigene Transportausführung oder die Ausführung von Montagen beim Besteller allein keinen Umstand darstellen, der den Leistungsort ändert;
- bei Gebrauchsüberlassung von uns gehörigen Sachen, die nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks unseres Kunden werden, Erfüllungsort sowohl für die Hergabe wie für die Rückgabe der Sitz unseres Unternehmens ist.
- Qualität/Hersteller
- Die für unsere Waren angegebenen Energie-, Heiz- und Schmierwerte sind Annäherungswerte. Sie beruhen auf von uns stichprobenhaft überprüften Angaben der Hersteller. Unsere Warenbeschreibung stellt auch dann, wenn wir auf DIN oder ähnliche Normen Bezug nehmen, keine zugesicherte Eigenschaft dar.
- Bei unseren Handelswaren sind wir nicht schon deshalb Hersteller, weil an den Behältnissen unser Handelsname angebracht ist. Bei berechtigtem Interesse nennen wir dem Kunden den Hersteller.
- Leistung durch Dritte
- Jede Partei darf sich für ihre Leistungen dritter Personen/Gesellschaften bedienen.
- Wir sind berechtigt, unsere gesamte Rechtsstellung aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen; in einem solchen Fall kann unser Kunde jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Anzeige schriftlich zurücktreten.
- Preise
- Vereinbarte Warenpreise gelten bei Abnahme der vereinbarten Menge. Bei Abnahme von Mindermengen sowie bei nicht individuell vereinbarten Preisen berechnen wir unsere am Liefertag für die abgegebenen Mengen gültigen Tagespreise gemäß unserer Preisliste.
- Bei Lieferungen im kaufmännischen und behördlichen Verkehr (an Kunden im Sinne von § 24 AGBG) dürfen wir, wenn keine Festpreise vereinbart sind, unsere jeweiligen Tagespreise gemäß unserer Preisliste berechnen, wenn unsere Lieferung erst eine Woche nach Vertragsschluss oder später fällig ist und wenn sich unsere Preiserhöhung auf den am Markt durchgesetzten Preis beschränkt. Dies gilt sinngemäß für Wartungsaufträge bei Lohntarifänderungen oder Änderung der Sicherheitsvorschriften.
Preisänderung bei Mengenunterschreitung: Weicht die abgenommene Warenmenge mehr als 10% von der bestellten Menge nach unten ab, so ist der Verkäufer (OEL-BECK) berechtigt, den Literpreis entsprechend der tatsächlich abgenommenen Menge anzupassen. Weiterhin kann der Verkäufer im Falle eines Wertverlustes der nicht abgenommenen Ware einen Ausgleich dieses Schadens verlangen. Bei Sammelbestellungen bezieht sich die 10%-Regelung auf jede einzelne Lieferstelle.
- Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, bei unseren kaufmännischen Kunden auch bis zur Bezahlung aller sonstigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, unser Eigentum.
Dem Verbrauch der von uns gelieferten Waren im Rahmen ordnungsgemäßer Haushaltsführung wird zugestimmt.
Wird die Ware durch den Käufer verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns als Hersteller; wir erwerben das Eigentum an dem Zwischen- oder Enderzeugnis. Erfolgt die Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Wert der fremden Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer uns jetzt den ihm hierfür entstehenden Vergütungsanspruch gegen den Dritten ab.
Der gewerbliche Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegenüber den Erwerbern aus der Weiterveräußerung an uns zu unserer Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt, so lange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Die Einzugsermächtigung erlischt ohne unsere ausdrückliche Erklärung, wenn er seine Zahlungen einstellt. Wir werden von unserer Einzugsermächtigung keinen Gebrauch machen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Kommt unser Kunde in Zahlungsverzug und zahlt auch auf weitere Mahnung nicht, so sind wir berechtigt, auch vor Ablauf einer Nachfrist nach § 326 BGB und vor Rücktritt die Herausgabe unserer Sache zum Zwecke der einstweiligen Sicherstellung zu verlangen. Bei Flüssigkeiten dürfen wir die zurückgenommene Ware vermischen; in diesem Fall sind wir verpflichtet, dem Kunden nach Zahlung des rückständigen Kaufpreises gleichartige Ware in gleicher Qualität und Menge zurück zu übertragen.
- Qualitäts- und Quantitätsfehler
- Wir schließen jegliche Gewährleistungen im gesetzlich zulässigen Rahmen aus, wenn der Kunde von uns gebrauchte Sachen kauft.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche schriftlich anzuzeigen.
- Bei Sachmängeln haben wir nach unserer Wahl ein Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung. Bei endgültigem Fehlschlagen von Nachbesserung oder Nachlieferung - dies wird nach drei vergeblichen Versuchen fingiert - kann der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.
- Quantitätsfehler sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Beruht die von uns angegeben Menge auf einer Mengenfeststellung mittels geeichten Instrumenten, so trifft den Kunden die Beweislast für behauptete Quantitätsfehler. Das gleiche gilt, wenn der Kunde den Erhalt der von uns angegebenen Menge vorbehaltlos quittiert hat.
- Verschuldungshaftung
Bei Schäden jeglicher Art, für deren Haftung das Gesetz ein Verschulden voraussetzt, haften wir nur eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder derartigem Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen und behördlichen Verkehr (§ 24 AGBG) beschränkt sich unsere Haftung auf bei den Vertragsverhandlungen konkret voraussehbaren Schäden.
- Verzug/Unmöglichkeit
- Verzögerte oder uns unmöglich gewordene Lieferungen oder Leistungen sind von uns nicht zu vertreten, wenn sie durch Streik, legale Aussperrung, durch Naturereignisse oder durch Zufall bedingte schwere Betriebsstörungen oder von uns nicht mit zumutbaren Mitteln abwendbare behördliche Eingriffe verursacht wurden.
- Bei Lieferverzug und bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit haften wir, sofern uns nur leichte Fahrlässigkeit trifft, nur für bei den Vertragsverhandlungen konkret voraussehbar gewesenen Schaden unter Ausschluss entfernter Schäden. Im kaufmännischen oder behördlichen Verkehr (§ 24 AGBG) haften wir bei leichter Fahrlässigkeit für den vorhersehbar gewesenen Schaden nur, wenn wir vertragliche Kardinalpflichten verletzt haben.
- Kommt unser Kunde in Zahlungsverzug, berechnen wir Verzugszinsen analog § 11.I VerbrKrG in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB), unbeschadet der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens. Die bei Zahlungsverzug uns entstehenden Kosten der einstweiligen Sicherstellung unseres Eigentums sind vom Kunden zu erstatten. Das gleiche gilt für Kosten der Rücknahme unserer Ware, wenn wir wegen Zahlungsverzugs des Kunden vom Vertrag zurücktreten sollten.
- Leistungsverweigerung und Aufrechnung
Unserem kaufmännischen und behördlichen Kunden (§ 24 AGBG) steht ein Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht nicht zu, unsere sonstigen Kunden können sich auf diese Rechte nur berufen, wenn sie aus demselben Vertragsverhältnis herrühren. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur mit unbeschrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Gebrauchsüberlassungsverträge
- Sollten von uns dem Kunden zum Gebrauch überlassene Behälter, Armaturen, Pumpen oder andere Geräte mit einem versteckten Mangel behaftet sein, so haften wir nicht für einen dem Kunden daraus entstandenen Schaden; eine verschuldungsunabhängige Haftung im Sinne von § 538 BGB ist ausgeschlossen.
- Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Lagerung und zum Betrieb von uns überlassener Geräte selbst verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel an solchen Geräten uns umgehend anzuzeigen.
- Datenschutz
Der Kunde gestattet uns, personenbezogene Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und weiterzuverarbeiten.
Anbieterkennzeichnung/Geschützter Firmenname:
OEL-BECK / TANK 24
Heizölhandel & 24h-Tankstelle
Dieselstr. 5
61184 Karben
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Fax: (0 60 39) 62 71
E-Mail: info@oel-beck.de oder info@tank24.net
Handelsregister: HRA 41667, AG Frankfurt am Main
St.-Nr. lt §14 Abs. 1a-UStG: 01680500200 Finanzamt Friedberg/Hessen
Gläubiger-ID: DE72OEL00000664093
Gerichtsstand für beide Teile ist Frankfurt am Main.
Inhaber: Wolfgang Beck e.K.
Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb und die Vermittlung von Waren und Dienstleistungen, insbesondere der Vertrieb von Heizöl-, Brennstoff- und Kraftstofflieferungen (OEL-BECK). Betrieb der eigenen Tankstation (TANK 24).
Stand: 17.06.2015